Soweit die Beschwerdeführer das Gegenteil behaupten, überzeugt dies nicht. Es erscheint nicht realistisch, dass damals im östlichen Bereich der Parzelle (neben der R-Strasse) mit einer Genauigkeit im Millimeterbereich eine Terrainanpassung geplant wurde. Die Höhenangaben im erwähnten Situationsplan dürften vielmehr damals bestehende Höhen aufzeigen. Aus den spärlichen Höhenangaben lässt sich immerhin schliessen, dass das Terrain von West nach Ost leicht abfallend war. Im fraglichen (östlichen) Bereich zur R-Strasse hin war das Gelände zudem deutlich stei- - 13 -