Die Bauherrschaft und der Gemeinderat reichten im vorinstanzlichen Verfahren einen am 17. Juli 1946 genehmigten Situationsplan betreffend die Parzelle Nr. aaa ein (Vorakten, act. 108, 123). Dieser dürfte – wie die Vorinstanz korrekt ausführte – im Rahmen der erstmaligen Überbauung der Parzelle eingereicht worden sein. Der Plan gibt einen Überblick über die Lage des damals geplanten Gebäudes auf der Parzelle, wobei die Ausmasse des Gebäudes und die Grenzabstände aufgezeigt und vermasst wurden. Weiter wurden in den Ecken der Parzelle Nr. aaa jeweils die Höhen angegeben. Weitere Höhenangaben finden sich im östlichen Parzellenbereich (neben der R-Strasse).