Zudem lässt sich festhalten, dass im Bereich der Parzelle Nr. bbb bereits vor über 146 Jahren ein Gebäude erstellt war, ebenso war die R-Strasse (bzw. ein früherer Strassenbau) bereits vorhanden. Es ist insoweit nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen der Erstellung des Gebäudes bzw. der Strasse (oder allfälliger Vorgängerbauten) gewisse Eingriffe ins Terrain stattgefunden haben. Im konkreten Fall ist es deshalb schwierig, das ursprünglich gewachsene Terrain festzustellen.