Zudem fällt ins Auge, dass die Landeskarte 1:25'000 im Siedlungsgebiet kaum Böschungen festhält, was darauf schliessen lässt, dass nicht jede Gartenböschung erfasst wird. An den gemachten Ausführungen ändert auch der vor Verwaltungsgericht eingereichte weitere Ausschnitt aus einer Landeskarte 1:25'000, auf dem die Beschwerdeführer einige Böschungen (ausserhalb des Siedlungsgebiets) umkreist haben (Beschwerdebeilage 2), nichts. Der eingereichte Kartenausschnitt zeigt im Übrigen nicht einmal Q._____, sondern (das rund 9 km entfernte) I._____ und Umgebung. Ebenfalls nicht stichhaltig sind die Aus- - 12 -