Wäre dem so, müsste in den Luftbildern die im nordöstlichen Bereich der Parzelle Nr. aaa aktuell bestehende Steigung bzw. "Böschung" (über welche der Zugang führt; siehe etwa auf Google Street View abrufbare Bilder [abgerufen am 24. März 2025]) als solche ins Auge stechen, was in Tat und Wahrheit aber nicht der Fall ist. Der fragliche Bereich erscheint auf den Luftbildern vielmehr flach. Im Hinblick auf den Geländeverlauf helfen die Luftbilder nicht weiter. Ebenso wenig lässt sich aus der Landeskarte 1:25'000 aus dem Jahre 1955 Genaueres ablesen (vgl. Vorakten, act. 40, 72). In der Karte sind 10 m-Höhenlinien eingetragen.