Die Bauherrschaft sei verpflichtet, ein neues Baubewilligungsverfahren einzuleiten, und müsse die massiven Änderungen des bisherigen Projekts aufzeigen und bewilligen lassen. Die Beschwerdeführer müssen die Gelegenheit haben, gegebenenfalls Einsprache (richtig: Einwendung) zu erheben und Beschwerde zu führen. Hinzu komme, dass das massgebende Terrain noch gar nicht feststehe.