Ebenso seien Böschungen bereits im Kartenwerk von 1887 kartografisch erfasst worden. Wenn entlang der R-Strasse ein Böschung bestanden hätte, wäre diese mit Sicherheit in gleicher Art und Weise kartografiert worden. Soweit sich die Vorinstanz im Weiteren auf den vom Gemeinderat am 17. Juli 1946 genehmigten Situationsplan der Parzelle Nr. aaa berufe, übersehe sie, dass es sich um einen Situationsplan und nicht um einen Terrain-Aufnahmeplan handle. Im Plan sei das damals geplante Gebäude mit den damals vorgeschriebenen Grenzabständen eingezeichnet. Ferner sei die vorgesehene Umgestaltung des Terrains vermasst worden. Von der der R-Strasse bis zur Parzelle Nr.