SAR 713.010]) in den seltensten Fällen restlos geklärt werden könne, wie das Terrain effektiv vor jeglichen menschlichen Eingriffen ausgesehen habe, sei – gerade im vorliegenden Fall, wo bereits vor über 146 Jahren eine Bebauung der Parzelle Nr. bbb erfolgt sei und die umgebenden Parzellen wohl landwirtschaftlich bewirtschaftet worden seien – eine exakte Feststellung des ursprünglichen Terrainverlaufs kaum machbar. In solchen Fällen sei auf ältere Terrainaufnahmen und frühere Baugesuchsunterlagen abzustellen, um das massgebende Terrain annähernd ermitteln zu können.