Weiter ergebe sich aus dem Plan, dass auf der Parzelle Nr. aaa das Terrain von Süden nach Norden abfallend gewesen sei (im östlichen Teil der Parzelle von Süden nach Norden ca. 0.26 m). Da hinsichtlich des neuen Terrainbegriffs gemäss IVHB (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe vom 22. September 2005 [IVHB; SAR 713.010])