Der Gemeinderat habe sodann einen am 17. Juli 1946 genehmigten Situationsplan betreffend Parzelle Nr. aaa eingereicht, welcher wohl im Rahmen der erstmaligen Überbauung der Parzelle Nr. aaa erstellt worden sei. Daraus werde ersichtlich, dass im Bereich entlang der R-Strasse eine Böschung vorgelegen haben dürfte (mit einer Höhe im Bereich der nordöstlichen Parzellenecke der Parzelle Nr. aaa von ca. 0.84 m und im Grenzbereich der Parzellen Nrn. aaa, bbb sowie hhh [R-Strasse] von ca. 0.77 m). Weiter ergebe sich aus dem Plan, dass auf der Parzelle Nr. aaa das Terrain von Süden nach Norden abfallend gewesen sei (im östlichen Teil der Parzelle von Süden nach Norden ca. 0.26 m).