Die letzte Nachkontrolle fand am 24. April 2023 statt (MI2-act. 135 f.). Es ist nachvollziehbar, dass die Tuberkulose-Behandlung zeitnah und dort, wo sie sich zu diesem Zeitpunkt mit ihrer Familie aufgehalten hatte, in Anspruch genommen und nicht zuvor oder währenddessen eine Rückreise in die Schweiz erwogen wurde. Dies hätte auch eine Änderung des Behandlungssettings zur Folge gehabt. Die Einreichung eines Gesuchs um Familiennachzug hätte aber dennoch gestellt werden können.