1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Einspracheentscheid des Rechtsdiensts des Amts für Migration und Integration Kanton Aargau vom 6. Februar 2024 aufzuheben und das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau sei anzuweisen, das Familiennachzugsgesuch zugunsten der Beschwerdeführer 2 - 5 zu bewilligen und diesen eine Aufenthaltsbewilligung auszustellen 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Vorinstanz. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen.