Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 8. März 2024 erhoben die Beschwerdeführenden beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellten folgende Anträge (act. 10 ff.):