Am 15. August 2023 verfügte das MIKA die Ablehnung des Familiennachzugsgesuchs und wies die Beschwerdeführenden 2-5 aus der Schweiz weg (MI2-act. 151 ff.). B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 15. August 2023 erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 15. September 2023 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MI2- act. 162 ff.). Am 6. Februar 2024 erliess die Vorinstanz folgenden Einspracheentscheid (act. 1 ff.): 1. Die Einsprache wird abgewiesen. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.