Die Beschwerdeführerin 2 ersuchte am 8. Februar 2016 um Aufrechterhaltung ihrer Niederlassungsbewilligung und derjenigen ihrer beiden Kinder (Beschwerdeführende 3 und 4) bis zum 17. Februar 2020, da sie wegen besonderen medizinischen Gründen zurück in ihre Heimat reisen wollten (MI2-act. 77 f.). Das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) gab diesem Gesuch mit Schreiben vom 11. Februar 2016 statt (MI2-act. 86 f.). Am 17. Februar 2016 reisten die Beschwerdeführenden 2, 3 und 4 nach Nordmazedonien (MI2-act. 90; MI3-act. 24; MI4- act. 21).