Das private Interesse ist insoweit zu relativieren. Die Vorinstanz wies im Weiteren zu Recht darauf hin, dass die beanstandete Lärmquelle schon heute in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft des Beschwerdeführers ist. Busse halten heute nur wenige Meter von der Liegenschaft des Beschwerdeführers entfernt und fahren anschliessend direkt an der Parzelle des Beschwerdeführers vorbei. Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Busse der Linie ooo künftig höher frequentiert fahren würden. Den Angaben der kantonalen Fachstelle (Lärmsanierung) lässt sich entnehmen, dass die Immissionsgrenzwerte für die X-Strasse mmm heute eingehalten sind und auch in Zukunft – nach Realisierung des Strassen-