Bei der Projektvariante wird die Zugänglichkeit von Türen, Toren oder ähnlichen Bauten nicht beeinträchtigt, da sich dort im fraglichen erhöhten Bereich lediglich eine Sockelmauer befindet und eine Erhöhung des Belags möglich ist. Schliesslich wird bei den beiden neuen Varianten bei einem anhaltenden Bus zusätzlich die Zufahrt von der X-Strasse auf die Parzelle Nr. jjj beeinträchtigt bzw. verunmöglicht, da der Bus (teilweise) direkt vor der Einfahrt hält (siehe zum Ganzen: Vorakten, act. 49 [Projektvariante] im Vergleich zu act. 50 f. [neue Varianten]).