5001.121.VG2, vom 13.03.2023 sowie "Situation 1:200, Haltestellen-Standort 2 / Variante 3", Plan- Nr. 5001.121.VG3, vom 13.03.2023 [Vorakten, act. 50 f.]). Die beiden neuen Varianten sind bezüglich der Sicherheit indes weniger geeignet als die Projektvariante (die Projektvariante benötigt hinter dem Trottoir beim ehemaligen Z. kein Geländer als Stolperschutz; ausserdem verletzt bei der Projektvariante ein anhaltender Bus nicht zusätzlich noch die Sichtzone der Ausfahrt von der Parzelle Nr. hhh), zudem schränken die beiden neuen Varianten die Zugänglichkeit zu Tür und Tor des ehemaligen Z. stark ein, was bei der Projektvariante nicht der Fall ist.