Die diesbezüglichen Ausführungen des BVU in der Beschwerdeantwort (S. 3) sind grundsätzlich richtig (siehe auch Foto, in: Beschwerdeantwort, S. 4). Im Rahmen des Verwaltungsgerichtsverfahrens reichte das BVU Pläne mit zwei neuen Varianten einer Erhöhung der Haltekante im Bereich des ehemaligen Z. ein, bei denen sich – anders als soeben erörtert – die Tür des ehemaligen Z. öffnen lässt (siehe Pläne "Situation 1:200, Haltestellen- Standort 2 / Variante 2", Plan-Nr. 5001.121.VG2, vom 13.03.2023 sowie "Situation 1:200, Haltestellen-Standort 2 / Variante 3", Plan- Nr. 5001.121.VG3, vom 13.03.2023 [Vorakten, act.