5001.121, vom 20.10.2021 (Vorakten, act. 20) ergibt. Der erhöhte Bereich käme direkt vor das ehemalige Z. zu liegen, wobei die Querneigung vorzugsweise zur Fahrbahn hin abfallen soll (vgl. Empfehlungen Bushaltestellen, S. 12). Als Folge der Erhöhung der Haltekante im Bereich des ehemaligen Z. müsste auch der Belag direkt vor - 18 -