Unabhängig davon, ob ein kürzerer oder längerer Bus eingesetzt würde, würde ein an der Bushaltestelle (bei den Parzellen Nrn. ggg/hhh) anhaltender Bus die Sichtverhältnisse sowohl für Fahrzeuge aus der V-Strasse als auch für solche aus der Strassen- / Wegparzelle Nr. hhh massiv behindern. Bezüglich der Sichtverhältnisse wäre die Situation wesentlich schlechter als bei der Projektvariante. Davon wären im Vergleich zur Projektvariante auch viel mehr potentielle Fahrzeuglenker betroffen, da die V-Strasse – im Vergleich zur Y-Gasse (vgl. Erw. II/3.3.4) – ein bedeutend grösseres Gebiet (V.) mit viel mehr Liegenschaften erschliesst.