gen von der V-Strasse in die X-Strasse überhaupt nicht möglich wäre, solange dort ein Gelenkbus hielte, da der hintere Teil des Busses in die Kreuzung hineinragte. Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, anstelle von Gelenkbussen könnten kleinere Busse eingesetzt werden (Replik, S. 8), ist der Einwand nicht stichhaltig, weil gemäss Angaben der Postauto AG auf der Linie ooo aufgrund der hohen Fahrgastfrequenzen u.a. Gelenkbusse zum Einsatz gelangen (siehe zum Ganzen Duplik, S. 2 f. sowie Duplikbeilage 2). Unabhängig davon, ob ein kürzerer oder längerer Bus eingesetzt würde, würde ein an der Bushaltestelle (bei den Parzellen Nrn.