ggg/hhh ein anhaltender Gelenkbus mit dem hinteren Teil bis in die Kreuzung V-Strasse/X-Strasse hineinragte und die Fahrgäste bei Benützung der hintersten Türe direkt auf die Strasse bzw. die Kreuzung aussteigen müssten. Eine solche Lösung für eine neue Bushaltestelle ist mit der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Fussgänger nicht vereinbar. Dies umso mehr, als damit zu rechnen ist, dass u.a. auch Schulkinder diese Bushaltestelle – welche in der Nähe der Schule liegt – benutzen würden. Die vom Beschwerdeführer vorgeschlagene Alternative erweist sich schon aus diesem Grund als nicht geeignet. Hinzu kommt, dass bei einer Bushaltestelle im Bereich der Parzellen Nrn.