Das BVU hat die Variante der Verschiebung der Haltestelle in den Bereich der Parzellen Nrn. ggg/hhh in einem neu erstellten Plan "Situation 1:200, Haltestellen-Standort 3", Plan- Nr. 5001.121.VG5, vom 13.03.2023, festgehalten (vgl. Vorakten, act. 53). Als Ausgangslage wurde festgehalten, dass auf der Parzelle Nr. hhh das Kreuzen von zwei Personenwagen möglich sein solle. Dem Plan lässt sich entnehmen, dass bei einer Bushaltestelle im Bereich der Parzellen Nrn. ggg/hhh ein anhaltender Gelenkbus mit dem hinteren Teil bis in die Kreuzung V-Strasse/X-Strasse hineinragte und die Fahrgäste bei Benützung der hintersten Türe direkt auf die Strasse bzw. die Kreuzung aussteigen müssten.