Die unwesentliche Veränderung der Verkehrssicherheit erscheint mit der Vorinstanz akzeptabel. Hinzu kommt, dass den aus der Y-Gasse ausfahrenden (wenigen) Fahrzeugen zugemutet werden kann, im Falle eines an der Bushaltestelle anhaltenden Busses, welcher die Sicht nach Westen einschränkt, kurz zu warten, bis dieser weggefahren ist, um danach – bei vollkommen freiem Sichtfeld – aus der Y-Gasse auszufahren. Die Verkehrssicherheit steht der projektierten Bushaltestelle insoweit nicht entgegen.