Die leichte Verschiebung der Bushaltestelle vom heutigen an den projektierten Standort führt indes – im Vergleich zu heute – lediglich zu einer minimalen Verschlechterung der Verkehrssicherheit. Bei Realisierung des Sanierungsprojekts wäre noch immer eine Sichtweite von 30 m gewährleistet (siehe Vorakten, act. 6). Die unwesentliche Veränderung der Verkehrssicherheit erscheint mit der Vorinstanz akzeptabel.