3.3.4. Der Beschwerdeführer beanstandet, mit der Platzierung der Bushaltestelle gemäss Projekt werde bezüglich der Einmündung der Y-Gasse in die X- Strasse eine gefährliche Situation geschaffen. Die von der Y-Gasse erschlossene Fläche betrage gut und gerne 3'500 m2. Die Y-Gasse erschliesse eine Werkstätte für Landmaschinen und einen Landmaschinenhändler, nämlich die D. Die Verkehrssicherheit stehe dem Projekt entgegen. Das Vorhaben sei unzweckmässig und es gebe kein öffentliches Interesse, das die damit verbundenen Eingriffe rechtfertige (Beschwerde, - 14 -