Das BVU, Abteilung Tiefbau, erörterte zu dieser Frage bereits am 26. Oktober 2021 (unter Hinweis auf eine Stellungnahme der Abteilung Verkehr, Sektion öffentlicher Verkehr), die Geländeverhältnisse seien so, dass Rollstuhlfahrer sich im umliegenden öffentlichen Raum autonom bewegen und die Bushaltestelle erreichen könnten (Vorakten, act. 6). Daran hält das BVU auch vor Verwaltungsgericht fest. Überdies weist es darauf hin, dass die Breite des Trottoirs mit etwas mehr als 1 m an der schmalsten Stelle noch knapp genügend sei (unter Hinweis auf Vorakten act. 49 – 52 und für Bereiche ausserhalb der Projektpläne Geoportal des Aargauischen Geographischen Informationssystems [