3.3.3. Der Beschwerdeführer bemängelt weiter, der Anschluss der Bushaltestelle für Fussgänger und insbesondere Personen mit Behinderungen sei auf beiden Seiten der X-Strasse ungenügend und könne nicht benutzt werden, weshalb kein öffentliches Interesse am Ausbau der Bushaltestelle bestehe (vgl. etwa Beschwerde, S. 7 f.). Das BVU, Abteilung Tiefbau, erörterte zu dieser Frage bereits am 26. Oktober 2021 (unter Hinweis auf eine Stellungnahme der Abteilung Verkehr, Sektion öffentlicher Verkehr), die Geländeverhältnisse seien so, dass Rollstuhlfahrer sich im umliegenden öffentlichen Raum autonom bewegen und die Bushaltestelle erreichen könnten (Vorakten, act. 6).