Ein öffentliches Interesse bestehe damit nicht. Das öffentliche Interesse sei auch deshalb zu verneinen, weil Personen mit Behinderungen, namentlich Benutzer von Rollstühlen oder Rollatoren, nach der Bushaltestelle nicht weitergehen oder fahren könnten. Hinzu komme, dass mit der Platzierung der Bushaltestelle gemäss Projekt bezüglich der Einmündung der Y-Gasse in die X-Strasse eine gefährliche Situation geschaffen werde. Die Verkehrssicherheit stehe dem Projekt entgegen. Nicht stichhaltig sei zudem das Argument der Sicherheit der Schulkinder. Als Zwischenfazit sei festzuhalten, dass das Projekt seinen Zweck verfehle, es sei unzweckmässig.