Die projektierte Anhebung der Haltekante sei geeignet, um die Bushaltestelle gemäss dem BehiG anzupassen. Eine Erhöhung der Haltekante am momentanen Standort direkt vor dem "Z." sei nicht möglich. Am gegenwärtigen Standort könne das Projekt nicht realisiert werden. Deshalb müsse die Haltestelle um 5 m in den Bereich der Parzelle des Beschwerdeführers verschoben werden. Eine mildere Massnahme falle nicht in Betracht. Namentlich stünden dem vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen Alternativstandort (im Bereich der Parzellen Nrn. ggg/hhh) die öffentlichen Interessen der Verkehrssicherheit und der reibungslosen Verkehrsabwicklung an der Verzweigung V./X-Strasse entgegen.