1.2. 1.2.1. Die bestehende Bushaltestelle ist als Fahrbahnhalt ausgeführt. Die Haltekante hat eine Höhe von lediglich ca. 3 cm, sie ist somit nicht behindertengerecht ausgebaut. Der Zugang erfolgt über den Gehweg entlang der X- Strasse. Behindertengerechte Querungsmöglichkeiten ohne Fussgängerstreifen sind vorhanden. Die Sichtzonen bei haltendem Bus werden nicht eingehalten. Taktil-visuelle Markierungen, welche für blinde und sehbehinderte Personen den Bereich der Einstiegsstelle bei der Vordertüre des Busses durch ein Aufmerksamkeitsfeld kennzeichnen (vgl. dazu Empfehlungen Bushaltestellen, S. 14 f.), sind nicht vorhanden.