3. Mit Protokollauszug vom 6. Februar 2023 teilte die Einwohnergemeinde R. mit, sie verzichte auf eine aktive Teilnahme am Verfahren und werde keine Beschwerdeantwort einreichen. 4. Mit Beschwerdeantwort vom 13. April 2023 beantragte das BVU, Rechtabteilung, namens des Regierungsrats: Die Anträge 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsbeschwerde seien abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 5. Auf Aufforderung des instruierenden Verwaltungsrichters hin reichte das BVU, Rechtsabteilung, am 24. April 2023 die Bauprojektakten sowie die Projektmappen Haltestelle-Nr. ddd, Post (Ortsteil T.), und Haltestelle- Nr. eee, R-Weg (Ortsteil U.), ein.