4. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien den Entscheid über das Projekt zusammen mit den Einwendungsentscheiden zuzustellen. B. 1. Gegen die am 1. Dezember 2022 zugestellten Entscheide des Regierungsrats erhob A. am 11. Januar 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Die Beschlüsse des Regierungsrats des Kantons Aargau vom 23. November 2022 betreffend Bushaltestelle Q. X-Strasse Nr. 2022-001492, Einwendungsentscheid, und Nr. 2022-001493, Projektgenehmigung mit Enteignungsrecht, seien aufzuheben und es sei das nachgesuchte Projekt mit den damit verbundenen Massnahmen nicht zu bewilligen,