sowie der Pflanzung einer neuen Hecke. 2. Das Projekt "Gemeinde R. IO; K aaa, Umbau Bushaltestelle Q. X-Strasse nach Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)" wird gutgeheissen. 3. Das genehmigte Strassenbauprojekt in der Fassung vom 8. März 2021, mit Änderungen vom 30. September 2021, 20. Oktober 2021 und 26. Oktober 2021, gilt als Enteignungstitel (§ 132 Abs. 1 lit. b Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen [Baugesetz, BauG]).