neuen Abschlusses und Zauns (120 cm) sowie die Pflanzung einer neuen Hecke. 2. Im Übrigen wird die Einwendung abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 3. Verfahrenskosten werden keine erhoben. 4. Eine Parteientschädigung wird nicht zugesprochen. 5. Die Staatskanzlei wird beauftragt, den Parteien diesen Einwendungsentscheid zusammen mit dem gleichzeitig ergangenen separaten Entscheid über das Projekt zuzustellen. 2.2. Gleichentags entschied der Regierungsrat auch über die Genehmigung des Strassenbauprojekts (RRB Nr. 2022-001493): -3-