1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 14. Februar 2023 bezüglich Ablehnung des Familiennachzugsgesuchs für den Sohn des Beschwerdeführers aufgehoben. Das MIKA wird angewiesen, dem SEM die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an den Sohn des Beschwerdeführers, C._____, mit dem Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.