Schuljahr absolvierte. Zusätzlich besuchte sie in Pakistan eine englische Sprachschule sowie Microsoft Office-Kurse (MI1-act. 132, 148 ff.). Ihr entsprechendes Touristenvisum liess sie dabei jährlich erneuern, letztmals bis zum 6. November 2023 (MI1-act. 171). Zur Schweiz hat sie hingegen bis auf ihre familiäre Beziehung zum Beschwerdeführer keinen aktenkundigen Bezug. Die deutsche Sprache beherrscht sie ausweislich der Akten ebenso wenig. Für den Fall, dass der Nachzug bewilligt würde, ist deshalb insgesamt mit nicht zu unterschätzenden Integrationsschwierigkeiten in der Schweiz zu rechnen (siehe vorne Erw. II/2.3.2.4).