Vor mehr als vier Jahren hätten sie bereits einmal dort gelebt, damals zusammen mit beiden Grossmüttern, dem Onkel und der Tante mütterlicherseits. Die Tante und die Grossmutter mütterlicherseits seien nach der Machtübernahme der Taliban im Sommer 2021 in den Iran geflohen. Der Onkel sei als einziger der Familie wegen der Kinder des Beschwerdeführers in Afghanistan geblieben. Er habe jedoch dem Beschwerdeführer klar zu verstehen gegeben, dass er die Kinder nicht für immer betreuen könne, sondern vielmehr die Flucht aus Afghanistan ergreifen und seiner Familie ins Ausland folgen werde, sobald sich hierzu die - 15 -