Nach dem Tod der einzigen Bezugsperson in Pakistan würden die Kinder unter Angstzustände leiden und wüssten nicht, wie sie selbst zu Recht kommen sollen. Folgerichtig sei ein nachträglicher Nachzug aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeit im Heimatland und zur Wahrung des Kindswohls dringend geboten. Hinzu komme, dass aufgrund der aktuell prekären humanitären Lage in Afghanistan die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleistet sei. So fürchte sich die Tochter davor, mit einem älteren Mann zwangsverheiratet zu werden.