Ausland folgen werde, sobald sich hierzu Gelegenheiten bieten würde. Eine allfällige Betreuung durch die afghanische Familie, mit welcher die Kinder in Pakistan zusammenlebten, sei aufgrund der beabsichtigten Weiterreise der Familie in einen sicheren Drittstaat weder gesichert noch wäre sie von längerfristiger Dauer. Weitere Verwandte hätten die Kinder nicht, weder in Afghanistan noch in Pakistan. Nach dem Tod der einzigen Bezugsperson in Pakistan würden die Kinder unter Angstzustände leiden und wüssten nicht, wie sie selbst zu Recht kommen sollen.