2. Eventuell sei die angefochtene Verfügung des Amtes für Migration und Integration vom 14. Februar 2023 aufzuheben und die Sache zur Neuentscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Prozessual: 3. Es seien B._____, geb. tt.mm.jjjj, Afghanistan und C._____, geb. tt.mm.jjjj, persönlich anzuhören. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, sofern solche verlegt werden. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. -4-