In der Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Entscheids wurde der Beschwerdeführer ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die fristgerecht einzureichende Beschwerdeschrift einen Antrag und eine Begründung enthalten müsse, d.h. dass er insbesondere darzulegen habe, aus welchen Gründen er eine andere Entscheidung verlange. Zudem wurde er explizit auf die Folge des Nichteintretens hingewiesen, sofern die Beschwerde diesen Anforderungen nicht entspreche (angefochtener Entscheid, S. 8). Damit wurden die Erfordernisse einer Beschwerde in der Rechtsmittelbelehrung des vorinstanzlichen Entscheids in leicht verständlicher Weise dargestellt.