Dabei ist es notorisch, dass im Rahmen einer Liquidation oft nur ein Bruchteil der Buchwerte erhältlich gemacht werden kann. Dies gilt namentlich dann, wenn wie vorliegend, keine stillen Reserven auf den Aktiven vorhanden sind (vgl. Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 27. Oktober 2023, S. 2) und umso mehr, wenn es sich bei den zu veräussernden Aktiven wie vorliegend um Spezialgüter wie Rennautos, entsprechendes Hilfsmaterial und Ersatzteile handelt, die nur auf einem Nischenmarkt einen Absatz finden und deshalb damit gerechnet werden muss, dass die Liquidationswerte weit unter den zu Fortführungswerten bilanzierten Beträgen liegen (vgl. dazu Aussagen G._____ im Protokoll A.__