Wird nun vom Verlust von insgesamt Fr. −610’116.06 das Eigenkapital von Fr. 100'219.00 (Aktienkapital + gesetzliche Reserven) in Abzug gebracht, verbleibt der Betrag von Fr. −509’897.06. In diesem Umfang war Ende 2011 das Fremdkapital der K._____ AG nicht mehr gedeckt und lag somit eine Überschuldung vor.