Sie hätte die betreffende Position in ihrer Bilanz folglich bereits im Geschäftsjahr 2011 wertmässig anpassen müssen. Um festzustellen, in welchem Umfang die Beschwerdeführerin dies hätte tun müssen, ist die Bilanz der K._____ AG per 31. Dezember 2011 zu untersuchen, welche sich wie folgt präsentierte (Gliederung und Darstellung durch das Verwaltungsgericht): - 16 -