Dies ist in einem ersten Schritt zu eruieren. Die entsprechende Erkenntnis gibt wiederum Aufschluss darüber, welchen Wert das Darlehen in der Eingangsbilanz 2012 noch hätte haben dürfen, woraus sich sodann ableiten lässt, wie hoch eine allfällige Abschreibung des Darlehens 2012 (noch) hätte ausfallen können bzw. dürfen. Daraus lässt sich schliesslich folgern, ob bzw. inwiefern die vom KStA vorgenommene Aufrechnung gerechtfertigt war.