Auch im Bereich der abgaberechtlichen Bewertung von Aktiven und Verbindlichkeiten ist das Handelsrecht sog. "Leitrecht" (Urteil des Bundesgerichts 2C_761/2018 vom 8. Oktober 2018, Erw. 2.2.3). Am 1. Januar 2013 sind die revidierten Bestimmungen zur kaufmännischen Buchführung und Rechnungslegung in Kraft getreten (Art. 957 ff. OR in der Fassung vom 1. Januar 2013 [AS 2012 6679], nachfolgend: revOR). Für das vorliegende - 13 - Verfahren bleiben jedoch die im Zeitpunkt der streitbetroffenen Rechnungslegung (2010–2012) gültig gewesenen Bestimmungen, d. h. Art. 660 ff. i. V. m. Art. 957 ff. aOR, anwendbar.