erstmals zahlbar per 31. Dezember 2012. Für den Verzugsfall wurde ein Verzugszins von 8 % p.a. vereinbart. Die erste Darlehenstranche von Fr. 150'000.00 wurde gemäss der Jahresrechnung der K._____ AG im Jahr 2010 ausbezahlt. Die Beschwerdeführerin gibt in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 an, die verbleibenden Fr. 550'000.00 seien 2011 in vier Tranchen ausbezahlt worden (7. Januar 2011: Fr. 100'000.00; 28. Januar 2011: Fr. 100'000.00; 24. Februar 2011: Fr. 250'000.00; 8. April 2011: Fr. 100'000.00). Entsprechende Belege liegen allerdings keine vor.