__ AG per 31. Dezember 2012. Aufgrund dieser Umstände sei es offensichtlich, dass das Darlehen Ende 2012 nicht mehr werthaltig gewesen sei. 2. 2.1 Mit Vertrag vom 1. November 2010 gewährte die Beschwerdeführerin der K._____ AG ein unbefristetes Darlehen über "maximal" Fr. 700'000.00 zu einem jährlich per 31. Dezember zu leistenden Darlehenszins von 1,0 %, - 10 -